Bei Fragen zu.. Bei Fragen zu..

Wenn Sie tariflich angestellt sind, gilt für Sie der Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhaloder der Manteltarifvertrag für die Niederlassung Bayern/Burghausen , ebenso der dazugehörige Entgelttarifvertrag – in der Personalabteilung einsehbar. Darüber hinaus erfolgt die Lohnabrechnung derzeit jeweils zum 15. des Folgemonats.

Sind Sie außertariflich angestellt, gelten die individuell in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbarten Konditionen. Alle wichtigen Informationen zu Ihrem Gehalt finden Sie in diesem Fall direkt in Ihrem Vertrag.

Bei weiteren Fragen zu Ihrem Gehalt oder Ihrer Abrechnung können Sie sich selbstverständlich jederzeit an Ihr SSC HR wenden. Eine Übersicht aller Ansprechpartner/innen finden Sie unter dem Reiter ‚Ansprechpartner/in‘. Wir sind immer gerne für Sie da!

Wenn Sie bei der IKR in Vollzeit arbeiten, haben Sie Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Diese setzen sich zusammen aus 20 gesetzlichen Tagen und 10 zusätzlichen Tagen vom Arbeitgeber.

Bitte beachten Sie: Ihren Urlaub müssen Sie vorher bei Ihrer Abteilungsleitung, direkten Vorgesetzten oder der Montagedispo beantragen. Und ganz wichtig – vergessen Sie nicht den Urlaubsantrag! Diesen finden Sie weiter unten als Link. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Personalabteilung eingereicht werden.

Ihren vollen Urlaubsanspruch erwerben Sie übrigens erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

Weitere Informationen – zum Beispiel zum Verfall von Urlaubstagen – finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag §15 Urlaub. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei Ihrem SSC HR. Die Kontaktdaten finden Sie im Reiter ‚Ansprechpartner/in‘.

Urlaubsantrag

Arbeitszeiten je nach Standort:

Bitterfeld/Hamburg: 38 Stunden I +250 JAZ / -250 JAZ
Bayern: 36 Stunden I +150 JAZ / -250 JAZ
Lausitz: 40 Stunden I +250 JAZ / -250 JAZ

Überstunden:
Werden bei unbefristetem Arbeitsvertrag entweder bezahlt oder dem Jahresarbeitszeitkonto gutgeschrieben.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihr SSC HR wenden.

Im Krankheitsfall informieren Sie bitte vor Arbeitsbeginn Ihre/n Vorgesetzte/n I Montagedispo sowie das SSC HR.

So gehen Sie vor:

Gehen Sie zum Arzt.

Geben Sie Ihrem/ Ihrer Vorgesetzten I Montagedispo und dem SSC HR Bescheid, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen.

Das SSC HR ruft die eAU über das Abrechnungsprogramm ab.

Falls keine eAU bei der Krankenkasse vorliegt, meldet sich das SSC HR Team bei Ihnen. In diesem Fall benötigen wir den Ausdruck der Bescheinigung von Ihnen.

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei Ihrem SSC HR Team. Die Kontaktdaten finden Sie im Reiter ‚Ansprechpartner/in‘.

Es ist uns wichtig, gute Arbeit zu fördern – deshalb investieren wir gerne in Schulungen, Weiterbildungen und persönliche Entwicklungen. Einmal im Jahr erstellen die Abteilungen einen Schulungsplan, in den die gewünschten Schulungen eingetragen werden.

Wenn Sie Interesse an einer Schulung, Weiterbildung oder ganz allgemein an Ihrer Weiterentwicklung haben, sprechen Sie einfach mit Ihren Bereichsleiter I Montagedispo oder Ihrem HR Business Partner.

Die Kontaktdaten finden Sie im Reiter ‚Ansprechpartner/in‘.

Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Milijana Zemla / HR Business Partner
Kontakt
Tel.: 
+49 208/ 999 88 279
E-Mail: 
milijana.zemla@erbud-hd.de

Ansprechpartner/in

Frau Alexandra Reimann
Tel.: 0208 / 999 88 291
E-Mail: hr@ikr-gmbh.eu

Frau Denise ten Cate
Tel.: 0208 / 999 88 293
E-Mail: hr@ikr-gmbh.eu

Frau Alina Clasen
Tel.: 0208 / 999 88 222
E-Mail: hr@ikr-gmbh.eu

Herr Benjamin Pietzner
Tel.: +49 3493 6099 – 486
E-Mail: benjamin.pietzner@ikr-gmbh.eu